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   BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08   

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BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08 (https://dejure.org/2010,4415)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 1 AZR 864/08 (https://dejure.org/2010,4415)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 (https://dejure.org/2010,4415)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Feststellungsinteresse - Betriebsübergang - Parteiwechsel

  • openjur.de

    Feststellungsinteresse; Betriebsübergang; Parteiwechsel

  • Bundesarbeitsgericht

    Feststellungsinteresse - Betriebsübergang - Parteiwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2909
  • NZA 2010, 1198
  • DB 2010, 2288
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08
    Eine Auswechselung der beklagten Partei in der Rechtsmittelinstanz ist nur zulässig, wenn der bisherige Beklagte zustimmt oder sich dessen verweigerte Zustimmung als rechtsmissbräuchlich erweist (zum Beklagtenwechsel in der Berufungsinstanz: BGH 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - mwN, NJW 1987, 1946, 1947).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08
    Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Arbeitgeber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (BAG 9. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - zu I 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 158 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 3).
  • LAG Hessen, 17.09.2008 - 8 Sa 1454/07

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Verpflichtung eines

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. September 2008 - 8 Sa 1454/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 340/02

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 1 AZR 864/08
    Fehlen solche künftigen Rechtswirkungen und trägt der Kläger der geänderten Prozesssituation nicht durch eine Erledigungserklärung und eine entsprechende Änderung seines Antrags Rechnung, ist die Feststellungsklage als unzulässig abzuweisen (BAG 6. Mai 2003 - 1 AZR 340/02 - zu 1 der Gründe, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 80).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Fehlen solche künftigen Rechtswirkungen und trägt der Kläger oder Antragsteller der geänderten Verfahrenssituation nicht durch eine Erledigungserklärung und eine entsprechende Änderung seines Antrags Rechnung, ist der Feststellungsantrag als unzulässig abzuweisen (vgl. für das Urteilsverfahren zB BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 15 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; siehe auch 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 22, BAGE 134, 202) .
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

    Gegenstand einer Feststellungsklage können auch einzelne Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sein (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 13, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Die bindende Feststellung eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebsveräußerer wirkt dann gegenüber dem Betriebserwerber, wenn der Betriebsübergang - wie vorliegend der vom 1. Januar 2010 - nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; 9. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - zu I 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 158 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 3) .

    Die Berücksichtigung solcher Rechtstatsachen, die für die Beurteilung der sachlichen Rechtslage erheblich, aber erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eingetreten sind (vgl. BAG 28. Januar 1998 - 4 AZR 473/96 - zu I der Gründe mwN, ZTR 1998, 329) , ist allerdings nur zuzulassen, wenn diese zwischen den Parteien unstreitig sind und sich daher als nicht beweisbedürftig erweisen (vgl. die Fallgestaltungen in BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 70, 364) oder keine weiteren Feststellungen erforderlich sind (etwa BGH 23. September 2004 - IX ZR 137/03 - zu VI der Gründe, NJW-RR 2005, 494) .

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Die Rechtskraft eines gegen den früheren Arbeitgeber ergehenden Urteils wirkt in entsprechender Anwendung der §§ 265, 325 Abs. 1 ZPO für und gegen den neuen Arbeitgeber, wenn der Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit erfolgt (BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102) .
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

    Ein stattgebendes Urteil im vorliegenden Verfahren würde nach § 325 Abs. 1 ZPO jedoch nicht mit Rechtskraft gegenüber dem Betriebsveräußerer wirken (zu den hier nicht gegebenen Voraussetzungen einer entsprechenden Anwendung von § 265 Abs. 1, § 325 Abs. 1 ZPO vgl. BAG 18. Februar 1999 - 8 AZR 485/97 - zu B III der Gründe, BAGE 91, 41; 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

    Die bindende Feststellung eines Rechtsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebsveräußerer wirkt dann gegenüber dem Betriebserwerber, wenn der Betriebsübergang - wie vorliegend der vom 1. Januar 2010 - nach Rechtshängigkeit erfolgt ist (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; 9. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - zu I 2 b der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 158 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 3) .

    Die Berücksichtigung solcher Rechtstatsachen, die für die Beurteilung der sachlichen Rechtslage erheblich, aber erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz eingetreten sind (vgl. BAG 28. Januar 1998 - 4 AZR 473/96 - zu I der Gründe mwN, ZTR 1998, 329) , ist allerdings nur zuzulassen, wenn diese zwischen den Parteien unstreitig sind und sich daher als nicht beweisbedürftig erweisen (vgl. die Fallgestaltungen in BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17 mwN, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102; 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 70, 364) oder keine weiteren Feststellungen erforderlich sind (etwa BGH 23. September 2004 - IX ZR 137/03 - zu VI der Gründe, NJW-RR 2005, 494).

  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 13, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102) .
  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 17 Sa 105/17

    Betriebsübergang - Weiterbeschäftigungsantrag - Auflösungsantrag - Streitbeitritt

    Dies hat zur Folge, dass die Zulässigkeit der Parteierweiterung davon abhängt, dass entweder die Gegenseite zustimmt oder sich die Verweigerung ihrer Zustimmung deshalb als rechtsmissbräuchlich darstellt, weil die Erweiterung sachgerecht ist (Eichele/Hirtz/Oberheim/Hirtz, Berufung im Zivilprozess, 3. Aufl. 2011 XI Rn. 19 ff.; MüKoZPO/Becker-Eberhard § 263 Rn. 84; BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 8; BGH 18. März 1997 - XI ZR 34/96 - Rn. 24; BGH 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - Rn. 10).

    Erfolgt ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB nach Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage, ist in analoger Anwendung von § 265 Abs. 2 Satz 1 BGB der Prozess zwischen der Betriebsveräußerin und dem Arbeitnehmer fortzusetzen mit der Folge, dass die Entscheidung entsprechend § 325 Abs. 1 ZPO auch Wirkung gegenüber dem Betriebserwerber entfaltet (st. Rspr. des BAG, zB BAG 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75; BAG 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - Rn. 19; BAG 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 17).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 745/10

    Besitzstandszulage nach § 25 TV-Fleischuntersuchung

    Die Feststellungsklage kann sich als sog. Elementenfeststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 24. Mai 2012 - 6 AZR 703/10 - Rn. 22; 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 - Rn. 13, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 102 ) .
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11

    Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung,

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Voraussetzungen für den Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 613a BGB auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber gerichtlich festgestellt oder zwischen den Beteiligten - einschließlich des neuen Arbeitgebers - unstreitig sind (BAG, Urt. v. 18. Mai 2010 - 1 AZR 864/08 -, juris Rn. 17).
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 3/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

  • LAG Düsseldorf, 17.04.2012 - 8 Sa 1334/11

    Formularmäßige Vereinbarung der geschuldeten Arbeitszeit "nach dem jeweiligen

  • LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15

    Unzulässige Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Kostenentscheidung nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 365/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • LAG Köln, 06.01.2022 - 9 Ta 186/21

    Zwingende Notwendigkeit einer zu klärenden Rechtsfrage zwecks Begründung der

  • LAG Köln, 20.12.2019 - 4 Sa 318/19

    Unzulässige Klage gegen nicht-rechtsfähige Partei; Berichtigung des

  • LAG Hessen, 30.10.2012 - 13 Sa 928/12

    Betriebsübergang - Titelumschreibung; Betriebsübergang - Titelumschreibung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • LAG Hessen, 29.02.2016 - 14 Ta 488/15

    Die Vorgreiflichkeit eines gegen den Betriebsveräußerer geführten

  • ArbG Düsseldorf, 11.03.2011 - 10 Ca 6311/10

    Betriebsübergang, Leiharbeitnehmer

  • LAG Hessen, 13.03.2013 - 12 Sa 1313/11

    Teilbetriebsübergang einer Einzelhandelsgesellschaft nach Beweisaufnahme

  • ArbG Düsseldorf, 11.03.2011 - 10 Ca 6310/10

    Betriebsübergang bei der Flugzeugreinigung am Flughafen

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.04.2012 - AS 10/12

    Unzulässigkeit der Klage; Informationspflicht; Anhörungs- und

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